Sportunion Klagenfurt Sektion Tennis (indoor und outdoor)
(gemäß den ÖTV-Verhaltensregeln vom 19.5.2021 und den „COVID-Verordnungen“ der BReg)
1. Der Zutritt zur Anlage erfolgt ausnahmslos durch den Westeingang (Universitätsstraße 100a)
und den Nordeingang (Wilsonstraße).
2. Die Nutzung des Südeingangs (bei den Garagen) ist nur für die Mitarbeiter der Sportunion Klagenfurt zulässig.
3. Das Betreten der Anlage ist ausschließlich mit einem Nachweis der epidemiologischen Ungefährlichkeit erlaubt. Dafür gilt die GGG-Regel. Diese ist bei Betreten der Anlage in der Gastro im ersten Stock vorzuzeigen (online am Smartphone, als Ausdruck oder im Impfpass).
4. In absoluten Ausnahmefällen kann ein Antigen-Schnell-Eigentest zum Preis von 5€ in der
Gastro durchgeführt werden. Dieser gilt dann nur für diesen einen Besuch auf der Anlage.
5. Die GGG-Regel gilt nicht für Kinder unter 10 Jahren.
6. Im Gebäude und in der Halle-Nicht im Freien-herrscht FFP2-Maskenpflicht. Diese darf nur zum Zwecke des Spielens, beim Duschen und bei der Zuweisung eines Sitzplatzes in der Gastronomie abgenommen werden.
7. Die Maskenregel gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren, für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren reicht ein normaler Mund- und Nasenschutz.
8. Achten Sie auf die 2m Abstandsregel!
9. Achten Sie auf das Händewaschen und Desinfizieren vor und nach Betreten der Anlage!
10. Desinfizieren sie die Bänke, Geräte und Materialien auf den Spielplätzen mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln.
11. Vermeiden sie Ansammlungen!
12. In den Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen sich maximal 8 Personen und in den Duschen max. 4 Personen gleichzeitig aufhalten (Abnahme der FFP2 Maske nur zum Zwecke des
Duschens).
13. Vermeiden sie körperliche Kontakte, wie Händeschütteln, Umarmen, usw.
14. Bei Auftreten einer COVID-Infektion werden wir unsere Contact-Tracing Daten (=> online-Buchung, Traineraufzeichnungen, sowie Registrierung indoor und in der Gastro) bei Aufforderung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterleiten.
15. In der Gastro herrscht Registrierungspflicht, sofern man sich länger als 15 Minuten dort aufhält.
16. Das Spielen in der Halle erfordert ebenso eine Registrierung.
17. Die Registrierung kann in beiden Fällen (Gastro und indoor-Tennis) online unter dem Link
www.kaernten.at/registrierung oder in den aufgelegten Listen in der Gastro erfolgen.
18. Die Ausgabe von Getränken und Speisen ist ausnahmslos durch die offiziell befugte Restauration Schneider’s an den dafür vorgesehenen Plätzen (Innenräume 1. Stock, Terrasse 1.Stock und aufgestellte Tische und Stühle/Bänke in der Wiese) gestattet.
19. Die Anlage ist aufgrund der Ausgangssperre spätestens kurz vor 22:00 zu verlassen!
20. Die COVID-Beuftragte der Sportunion Klageurt Sektion Tennis ist Laure Pfrimer (06607297961) und für die Tennishalle Dr. Klaus Bidovec (0664/2406507).
Bei einer allfälligen Kontrolle durch die Behörde und Nichteinhalten der durch die Bundesregierung verordneten Regeln haftet der Verursacher. Die Geldstrafen hierfür können bis zu 1.450 € betragen.
Klagenfurt, am 19.5. 2021
Die Sektionsleitung: DI Heidrun Müller-Stegmüller
Die GF der TennisHallen GmbH: Dr. Klaus Bidovec
Die GF der Sportunion Klagenfurt: Karl Klassek
Covid Beauftragte: Laura Marlene Pfrimer